Führerschein mit 17 - Fahrschule Nyenhuis

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Führerschein mit 17

BEGLEITETES FAHREN MIT 17

Wenn du deinen Führerschein mit 17 machen möchtest, dann gelten Bestimmungen der Fahrerlaubnisordnung (FeV, §48a). Hier werden die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 geregelt.

Mit 16-einhalb kannst du dich bei uns anmelden und dich für die Klasse B oder BE entscheiden. Deine Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zum BF17 zustimmen.

Der Führerschein mit 17 ist eine ganz normale Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Maximal 3 Monate vor deinem 17.Geburtstag darfst du die Theorieprüfung absolvieren. Die praktische Prüfung darf maximal 1 Monat vor dem 17.Geburtstag abgelegt werden. Wenn dann der große Tag deines 17.Geburtstags kommt, wird dir eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Mit dieser Bescheinigung darfst du einen Pkw nur in Begleitung führen - das gilt ausschließlich für Deutschland und Österreich. Auch über die niederländische Grenze darf nicht gefahren werden.
ANFORDERUNGEN AN DEN BEGLEITER

Bei der Benatragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei unausweichlich:

  1. Bei jeder Fahrt muss eine eingetragene Begleitperson mitfahren, die mindestens 30 Jahre alt ist. Es darf nicht einfach irgendeine Person mitfahren!

  2. Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. früher Klasse 3) sein.

  3. Die Begleitperson darf bei der Aushändigung der Prüfbescheinigung höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen.

  4. Für den Begleiter gibt die 0,5 Promille-Grenze. Alkohol am Steuer ist aber nie toll - besser ist 0,0 Promille vorzuweisen! Selbstverständlich muss die Begleitperson auch drogenfrei sein.

  5. Der aktive Eingreif in das Fahrverhalten kann zu Unfällen führen! Der Begleiter ist Begleiter und darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt als Berater mit.
ANTRAGSTELLUNG BEIM STRAENVERKEHRSAMT/BÜRGERAMT

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigst du folgende Unterlagen:

  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  2. Passbild biometrisch seit November 2008 (35mm x 45mm)

  3. Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt vom Optiker oder Augenarzt)

  4. Nachweis über die Teilnahme am Erste Hilfe Kurs

  5. Antragsgebühr in Höhe von 52,10€ sowie jeweils 5,10€ pro Begleitperson

  6. Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Um die Antragsstellung zu beschleunigen, wäre es sinnvoll wenn Du diese Unterlagen baldmöglichst schon abgibst. Die Bearbeitung des Führerschein-Antrags dauert ca. 2-4 Wochen. So ist sichergestellt, dass Dein Führerschein zur deiner Prüfunf rechtzeitig bereit steht.
WEITERE UNTERLAGEN

von den Fahrschülern:
  1. Antrag auf die Teilnahme am Begleiteten Fahren bei der Führerscheinstelle

von den Begleitern:
  1. Kopie Personalausweis/Reisepass Vorder- und Rückseite der Begleitperson/en
  2. Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite der Begleitperson/en
  3. Unterschriebene Erklärung der Begleitperson/en für doe Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

von den Eltern:
  1. Ausgefüllte Einverständniserklärung von den Eltern. Diese gilt auch als Zustimmung zu den Begleitern.
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